Allgemeine

Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Diego Deng Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen im Rahmen der Outdoor/Studio Hunde- ,Tier- und Menschfotografie sowie Folier- und Beschriftungsarbeiten. Ebenfalls gelten sie auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers, sofern keine abweichenden oder gesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

Definition

1. Fotografische Arbeit:

Der Ausdruck „fotografische Arbeit“ bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.

2. Fotograf:

Der „Fotograf“ ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.

3. Kunde/Auftraggeber:

Der „Kunde“ oder „Auftraggeber“ ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff „Kunde/Auftraggeber“ bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen aller Geschlechter.

4. Parteien:

Die „Parteien“ sind der Fotograf und der Kunde/Auftraggeber aller Geschlechter.

5. Exemplar der fotografischen Arbeit/Exemplar/Bild/Foto:

Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, CD-ROM, USB-Stick oder Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten)

Ausführung der fotografischen Arbeit

1. Der Fotograf ist, soweit mit dem Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche hinsichtlich der Gestaltung und Bearbeitung der Fotos vereinbart wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung und Bearbeitung frei. Dem Auftraggeber ist der Bildstil des Fotografen bekannt, d.h. Aufnahmen bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 Prozent den tatsächlichen Farben, etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell anfallenden Mehrkosten zu tragen.

2. Die Gestaltung und Bearbeitung der fotografischen Arbeit bleibt voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel zu.

3. Die Fotografien werden während einem Jahr archiviert und sind in diesem Zeitraum jederzeit wieder bestellbar. Danach werden die Bilder unwiderruflich gelöscht.

4. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. 

Honorar/Stornierung & Terminverschiebung/Widerrufsrecht

1. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist vor dem Shootingtag per Überweisung oder am Shootingtag bar sowie bei Nachbestellung von Bildmaterial per Überweisung zu bezahlen. Es wird keine MwSt verrechnet. Bei Shootings, welche länger als 2 Wochen voraus liegen, bei Coachings in Fotografie und Bildbearbeitung sowie bei individuellen, grösseren Aufträgen, behält sich der Fotograf vor, den Gesamtbetrag oder einen Teilbetrag vorab per Überweisung zu verlangen.

2. Bei Absagen bis zu 4 Wochen/ 28 Tage vor dem Termin erfolgt eine Rückerstattung des Gesamtbetrages.

Bei Absagen 1 Tag (24h) bis 27 Tage vor dem Termin wird ein Ausfallhonorar von 30% des Gesamtbetrages einbehalten.

Bei Absagen 23h vor dem Termin wird der Gesamtbetrag verrechnet. Ausfall aufgrund von Krankheit kann mit Nachweis einer ärztlichen Bescheinigung belegt werden, somit bleibt nur die Fälligkeit des Ausfallhonorars bestehen.

Wird der Termin auf Grund ungünstiger Witterungsverhältnisse verlegt, tritt die oben aufgeführte Regelung nicht in Kraft.

Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des Eingangs und der Grund der schriftlichen Stornierungserklärung gegenüber dem Fotografen. Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an Diego Dengg / diego@dengg.ch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Fotograf die entsprechenden Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufes zurückzuzahlen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

3. Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Der Fotograf nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht ausgeübt hat.

4. Der Fotograf hat das Recht den Termin zu verschieben, bleibt aber in der Pflicht einen neuen Termin zu vereinbaren.

5. Bei kompletter Absage durch den Fotografen erfolgt eine Rückerstattung des Gesamtbetrages.

6. Nicht Wahrnehmen können des Termins durch höhere Gewalten, dazu zählen Naturkatastrophen und niederer Zufall, lassen die Zahlungspflicht des Auftraggebers erlöschen.

7. Überweisungen sind zu richten an:

Empfänger / Kontoinhaber: Diego Dengg
Bank: Raiffeisenbank
BIC: RAIFCH22XXX
IBAN: CH37 8080 8003 6892 4709 5

oder

TWINT: Tel: 078 878 70 20
Verwendungszweck: Ihre Rechnungsnummer / gebuchte Leistung 

Bezahlung und Mahngebühren

1. Die Bezahlung erfolgt nach der Bild-Auswahl. Dazu wird dem Kunden eine Rechnung als PDF (auf Wunsch per Post mit Einzahlungsschein) ausgestellt. Nach Absprache mit dem Fotografen, kann auch eine andere Zahlungsmethode gewählt werden. Erst nach Geldeingang werden die Fotos fertig bearbeitet und dem Kunden zugesendet.

2. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

3. Sollte sich der Kunde nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Shooting für die Bildauswahl melden, so ist der Fotograf berechtigt, 50 % des Shooting-Betrages sowie die Anfahrtsgebühren dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Rest des Shooting-Betrages wird nach der Abgabe der ausgewählten und endbearbeiteten Bilder fällig.

4. Wird eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt, fallen zusätzlich Mahngebühren an. Die Mahngebühren setzen sich wie folgt zusammen:

1. Mahnung: keine Kosten

2. Mahnung: 5 % von geschuldetem Endbetrag

3. Mahnung: 5 % von geschuldetem Endbetrag und Übernahme der Kosten für das Versenden eines eingeschriebenen Briefes.

Sollte die Rechnung nach der 3. Mahnung nicht beglichen worden sein, erfolgt eine Betreibung.

Verzögerungen durch den Kunden

Bei Verzögerungen die nicht vom Fotografen zu verantworten sind, werden diese von der vereinbarten Shooting-Zeit abgezogen. Das Shooting wird nicht verlängert oder ein zweiten Termin vereinbart, um die verloren gegangene Zeit nachzuholen. Es werden auch keine Kosten aufgrund der Verzögerung rückerstattet.

Bildnis- / Persönlichkeitsrecht

Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung, solange diese nur die Lebendigkeit der Gesamtdarstellung beiläufig erhöhen, nur bei Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden Personen werden vom Auftraggeber darüber informiert, dass sie evtl. auf Fotos dargestellt sind, die veröffentlicht werden. Dies gilt auch für die während des Shootings aufgenommenen Handyfotos und Videos für die Verwendung auf Social Media (wie Instagram, Facebook, usw.) Ist der Auftraggeber auf den Aufnahmen dargestellt, so verpflichtet sich der Fotograf die Persönlichkeitsrechte des Auftraggebers zu wahren, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Aufnahmen dürfen nur unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Auftragnehmers bearbeitet, umgestaltet und publiziert werden. Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Auftraggebers.

Abnahme, Korrektur und Haftung

1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Der Fotograf ist verpflichtet, dem Auftraggeber die Leistungen gemäss den Shootingpaketen zur Verfügung zu stellen (z. Bsp. Zeit- und Arbeitsaufwand für Shooting, Bildbearbeitung und Übersendung der erforderlichen Daten). Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Fotografen in Rechnung zu stellen. Beanstandungen und Reklamationen jeglicher Art müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Bilder bei dem Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäss und mangelfrei abgenommen. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat.

2. Es liegt im Ermessen des Auftraggebers, zu entscheiden, was für seinen Hund zumutbar ist oder nicht. Der Fotograf haftet nicht für Schäden die am oder durch den Hund entstehen.

3. Eine Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung ist Sache des Auftraggebers.

4. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.

5. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten.

6. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart.

7. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung verwendet der Fotograf Festplatten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

8. Für die Dauer von mind. 1 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt der Fotograf die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren.

9. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt. Der Auftraggeber darf seine Auswahl treffen, der Fotograf behält sich jedoch vor, auf Grund von Qualitätsschwankungen (zb: Bildrauschen, Schärfe, falsche Fokus, etc.) diese Auswahl mit Rücksprache zum Auftraggeber zu korrigieren. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart.

Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden


1. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von des Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht. Dies muss bei Bedarf individuell schriftlich im Vertrag vereinbart und festgehalten werden.

2. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Fotografen und einer schriftlichen Vereinbarung. Hier darf der Auftraggeber die Bilddatei nutzen. Der Kunde erhält die gekauften Exemplare zur zeitlich unlimitierten, freien privaten Verwendung. Eine gewerbliche Nutzung ist nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung mit dem Fotografen gestattet.

3. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG-Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW/JPEG) ist ausgeschlossen. RAW-Dateien bleiben im Eigentum des Fotografen.

4. Das ausgehändigte Bildmaterial darf nicht durch Fotobearbeitungsprogramme oder Fotofilter abgeändert werden.

Bearbeitungswünsche an den Fotografen können berücksichtigt werden.

5. Der Kunde erhält Zugang zu einer Fotogalerie zur Auswahl der Bilder. Der Link zur Galerie ist vertraulich zu behandeln.

6. Der Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, ist nicht erlaubt. Eine Weitergabe der Bilder an Dritte zur Erstellung von weiteren Produkten (z.B. Collagen oder Aufkleber) ist nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung mit dem Fotografen gestattet. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschliesslich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber/Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

7. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen, wettbewerbsfreien Bereich möglich (Ausnahmen bedürfen der Schriftform). Dabei ist auf den Fotografen zu verweisen und ein funktionierender Link unmittelbar beim Bild zu setzen und/oder den Fotografen namentlich zu nennen (Diego Dengg Fotografie). Der Auftraggeber hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks in Online- oder Printmedien stets den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Entweder mittels Logo des Fotografen auf dem Bild oder mit einer textlichen Erwähnung unterhalb des Bildes. Ebenfalls darf das Fotografenlogo nicht entfernt werden. Bei einem Verstoss gegen diese Klausel, behält sich der Fotograf vor rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber einzuleiten.

8. Alle Bild- und Urheberrechte bleiben stets beim Fotografen. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

9. Der Fotograf ist von Referenzen abhängig, welche sie zur Eigenwerbung auf ihrer Internetpräsentation veröffentlichen darf. Dem Fotografen wird das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Der Kunde kann einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich schriftlich bis einem Tag vor dem Shootingdatum widersprechen.

10. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild- Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

Referenzen/Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen


1. Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen und die erstellten Bilder auf eigenen Social Media Plattformen (wie z.B. eigener Website, Facebook, Instagram, 500px) zu publizieren, sofern keine anderweitige, schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist.

2. Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde ein erweitertes Nutzungsrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstaustellungen etc.

Rechte Dritter

Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild ihm Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.

Gesundheit des Tieres

Ist das Tier nach Einschätzung des Fotografen krank oder verletzt darf er das Shooting abbrechen. Dies gilt auch bei Gewalteinwirkung oder Missbrauch des Tieres. Sollten eines dieser Fälle eintreten, werden die Anfahrtsgebühren sowie 25% des Shooting-Betrages in Rechnung gestellt.

Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden und an im Rahmen des Shooting Dritte (Druckerei, Homepage, Online Voransicht, Soziale Medien) weitergegeben werden dürfen. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Gutscheine

Gutscheine in jeglicher Form können nicht in Kombination mit Aktionsangeboten eingelöst werden. Ebenfalls ist eine Barauszahlung eines Gutscheines nicht möglich. Die Gültigkeit eines Gutscheins ist auf ein Jahr begrenzt.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslichschweizerisches Recht anwendbar.

2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.

9443 Widnau (SG) im Januar 2023

Diego Dengg Fotografie
Diego Dengg

Birkenstr. 49
CH-9443 Widnau 
diego@dengg.ch
Tel.: +41 78 878 70 20

HR-Nr.: CH-320.1.059.819-3
UID:   CHE-113.071.984